Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
1. Rechtlicher Hintergrund
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das dazu dient, die Richtlinie (EU) 2019/1937, auch bekannt als die „Whistleblower-Richtlinie“, in deutsches Recht umzusetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Personen zu gewährleisten, die auf Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften in Unternehmen und Behörden hinweisen.
In den Anwendungsbereich gemäß § 2 HinSchG fallen:
(1) Verstöße, die strafbewehrt sind.
(2) Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, insbesondere wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Gesundheit, den Rechten von Beschäftigten oder ihren Vertretungsorganen dienen.
(3) Sonstige Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, darunter:
- Finanz- und steuerrechtliche Verstöße,
- Sicherheit in der Informationstechnik,
- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Sicherheit im Straßenverkehr,
- Umweltschutz,
- Verbraucherrechte und Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre in elektronischer Kommunikation und personenbezogener Daten,
- etc.
2. Interne Meldestelle
Zur Umsetzung der Richtlinie und der Gesetze hat die ROSENGARTEN GmbH eine interne Meldestelle eingerichtet, bei der Verstöße gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften gemeldet werden können. Die Meldestelle steht Beschäftigten der ROSENGARTEN GmbH offen. Darüber hinaus kann die Meldestelle von Personen genutzt werden, die in anderer Weise mit der ROSENGARTEN GmbH in Verbindung stehen.
Indem Sie einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben, ermöglichen Sie es uns, den Sachverhalt zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Das HinSchG schützt dabei Hinweisgeber vor jeglichen Nachteilen, die ihnen aufgrund ihrer Meldung entstehen könnten.
Bitte beachten Sie:
Die Interne Meldestelle ist nicht für allgemeine Beschwerden zuständig.
Die Interne Meldestelle ist nicht für akute Notfälle oder Gefahrensituationen gedacht.
Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der internen Meldestelle zur Verfügung:
- Per E-Mail an: meldestelle@mein-rosengarten.de
- Per Telefon: 05433 – 2118 - 9200
- Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an:
ROSENGARTEN GmbH
Interne Meldestelle nach dem HinSchG
Devern 13
49635 Badbergen
- Persönlich (nach vorheriger Absprache)
Sollten Sie die Meldestelle per E-Mail kontaktieren, beachten Sie bitte, dass es sich bei der Übermittlung von Informationen oder Hinweisen per unverschlüsselter E-Mail um einen Übertragungsweg handelt, bei dem eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einer unverschlüsselten E-Mail ist der Vertraulichkeitsschutz in einem geringeren Maße gewährleistet.
Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne auf einem der oben genannten Wege mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
- der hinweisgebenden Person,
- der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt. Zudem besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldestelle und weiterer beteiligter Personen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
3. Externe Meldestelle
Statt sich an die interne Meldestelle der ROSENGARTEN GmbH zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie hier. Wenn es intern möglich ist, gegen mögliche Verstöße vorzugehen, bitten wir Sie, sich in erster Linie an die interne Meldestelle zu wenden.
4. Verfahrensablauf
Nachdem Ihr Hinweis eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung vom Meldestellenbeauftragten.
Die Meldestelle überprüft Ihren Hinweis auf Plausibilität und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen, sofern dadurch keine internen Untersuchungen oder Ermittlungen beeinträchtigt werden und die Rechte der betroffenen Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind oder in Ihrer Meldung genannt werden, nicht verletzt werden.
5. Datenschutzhinweis
Ihre persönlichen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es jedoch aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Untersuchung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, Ihre Informationen Dritten gegenüber offenzulegen, werden wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Durch die Abgabe des Hinweises erklären Sie sich einverstanden, dass wir diese Daten zwecks Untersuchung des Hinweises und für die Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Es gilt die ROSENGARTEN Datenschutzerklärung.