Abdecker – Tierkörperbeseitigung
- Abdecker – Tierkörperbeseitigung
- Abdecker - Ursprung der Tierkörperbeseitigung
- Tierkörperbeseitigung – Berufsbildung und Leben
- Tierkörperbeseitigung – Produkte der Tierkörperverwertung
- Abdecker – Tierkörperbeseitigung heute
- Tierkörperbeseitigungsanlage – Vorschriften und Kategorien
- Tierkörperbeseitigungsanlage – Abdecker Kosten
- Tierkörperbeseitigungsanlage – Fehlende Alternative für Groß- und Nutztiere
- Tierkörperbeseitigungsanlage – Tierkörperverwertung zu Tiermehl und Tierfett
- Tierbestattung – Eine würdevolle Alternative für Haustiere, Kleintiere und Pferde
- Tierbestattung – Vorschriften
- Tierbestattung – Ausnahmeregelung für Pferde (Equide)
- Tierbestattung – Kleintierkrematorium und Pferdekrematorium
- Abdecker – Häufige Fragen und Antworten
Abdecker – Tierkörperbeseitigung
Tierkörperbeseitigungsanlagen va. auch Abdecker oder Wasenmeister genannt, sind für die Beseitigung von Tierkadavern verantwortlich und unterliegen dem Beseitigungsgesetz tierischer Nebenprodukte. Die Tierkörperbeseitigung dient vor allem dem Schutz vor Tierseuchen und der Beseitigung von Tieren, deren Bestattung aufgrund veterinärrechtlicher Vorschriften nicht gestattet ist. Folgende Kategorien fallen in die Zuständigkeit der Tierkörperbeseitigung:
- Tierkörper aus der Land- und Forstwirtschaft
- industrielle Schlachtabfälle
- Tierkörper, von denen ein erhöhtes Krankheits- oder Seuchenrisiko ausgeht
Abdecker - Ursprung der Tierkörperbeseitigung
Der Beruf des Tierkörperbeseitigers (Amtsdeutsch), Tierentsorgers, Tierverwerters oder auch Abdeckers reicht mehrere Jahrhunderte zurück und hat seinen Ursprung in der bürgerlichen Verpflichtung zur Tierkörperbeseitigung oder auch Tierkörperverwertung. Geruchsbelästigung und drohende Seuchengefahr waren die ausschlaggebenden Gründe für die Entwicklung dieses Berufsfeldes.
Tierkörperbeseitigung – Berufsbildung und Leben
Abdecker waren für die Beseitigung toter Tiere in Städten und Ortschaften verantwortlich. In ländlichen Gegenden wurde diese Aufgabe auch von Gemeindehirten übernommen. Abdecker lebten außerhalb der Stadt, da die Geruchsbelästigung und Seuchengefahr durch die verwesenden Tierkörper und Abfälle unzumutbar waren. Stadtbewohner selbst durften Tierkörper weder beseitigen noch berühren, dies geschah offiziell nur durch den Abdecker. Die Kadaver wurden gehäutet und zerlegt, was nicht verwertet werden konnte, wurde vom Abdecker vergraben oder verbrannt. Der Abdecker war stets einem hohen Verletzungs- und Infektionsrisiko ausgesetzt. Verletzungen und Infektionen haben oftmals zum Tod geführt, wodurch der Beruf nicht besonders beliebt war.
Tierkörperbeseitigung – Produkte der Tierkörperverwertung
Der Unterhalt eines Abdeckers wurde durch das Zerlegen der toten Tierkörper und den Weiterverkauf gesichert, lediglich unbrauchbare Reste wurden zu einem sog. Schind-Anger transportiert, wo die Reste vergraben wurden. Noch heute sind diese Gelände für Erdarbeiten ungeeignet oder sogar gefährlich. Der Abdecker verkaufte die Knochen an Seifensiedereien, wo diese zu Seife verarbeitet wurden. Die verfaulte Fleischmasse wurde an Salpetersiedereien verkauft, die daraus Salpeter für die Herstellung von Schwarzpulver gewonnen haben. Tierhäute wurden an Gerbereien geliefert, die wiederum das Leder aufbereitet und weiterverkauft haben.
Abdecker – Tierkörperbeseitigung heute
Heute hat der Beruf des Tierkörperbeseitigers wenig mit den historischen Aufgaben des Abdeckers oder Schinders gemein. Vor allem die Maßnahmen zum Seuchenschutz, der Bekämpfung von Tierseuchen und zur Beseitigung von tierischen Abfallprodukten stehen im Vordergrund. Industrielle Schlachtreste, Kadaver aus landwirtschaftlichen Betrieben und tote Zoo- oder Zirkustiere werden von Tierkörperbeseitigungsanstalten abtransportiert und beseitigt.
Tierkörperbeseitigungsanlage – Vorschriften und Kategorien
Basierend auf dem „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ und der europäischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes, müssen tierische Nebenprodukte der folgenden drei Kategorien (Grad der Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier) beseitigt oder entsprechend weiterverarbeitet werden (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft):
Kategorie 1: Material mit hohem Risiko
- Tiere, die durch eine Seuche oder Krankheit gestorben sind oder auf Verdacht getötet wurden
- Heim-, Zoo- und Zirkustiere
- Wildtiere mit Verdacht auf eine für Mensch und Tier ansteckende Krankheit
- Krankheit / Seuchen kontaminierte Organe und Innereien
- Tierische Nebenprodukte mit Rückständen verbotener Stoffe
- Küchen- und Speiseabfälle
- Gemische aus Nebenprodukten, die Material der Kategorie 1 enthalten
Kategorie 2: Mittleres Risiko
- Tiere, die zur Seuchenbekämpfung getötet wurden oder auf anderem Wege zu Tode kamen, als durch Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr
- Tierische Nebenprodukte, die Rückstände zugelassener Stoffe enthalten, die aber über den Grenzwerten liegen
- Küken, Föten, Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht der Tierzucht dienen
- Magen- und Darminhalte, Gülle und Festmist aus der Landwirtschaft
- Tiere und Nebenprodukte, die bei der Abwasserbehandlung eingesammelt werden
- Erzeugnisse mit Fremdkörpern
- Tierische Nebenprodukte die in Betrieben der Kategorie 2 oder in Schlachtbetrieben entstehen, die kein spezifiziertes Risikomaterial entfernen
Kategorie 3: Geringes Risiko für Gesundheit
- Schlachtreste die aus wirtschaftlichen Gründen nicht für den Verzehr geeignet sind oder als untauglich ausgewiesen wurden
- Teile von lebenden Tieren /Federn, Blut, Wolle, Haare, Rohmilch usw.)
- Material von Wasserlebewesen, Weich- und Krebstieren, wirbellosen Tieren, Brüterei- und Ein-Nebenprodukten, Eier, getötete Eintagsküken, sofern keine Anzeichen eine, für den Mensch übertragbare Krankheit vorliegt
- ehemalige tierische Lebensmittel
- tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den Menschen Verzehr bestimmten Erzeugnisse anfallen sowie Küchen- und Speiseabfälle, mit Ausnahme derer von international eingesetzten Verkehrsmitteln
Zusammenfassung:
Die Verordnung betrifft Körper von Einhufern (Pferde, Esel, Zebras usw.), Klauentieren (Kühe, Schweine, Schafe usw.), Klein- und Haustieren (Hunde, Katzen, Meerschweinchen usw.) sowie Tiere aus Zoohandlungen (Zierfische, Amphibien, Vögel usw.), Zoos (Dickhäuter, Raubkatzen, Affen usw.) oder dem Zirkus. Auch wenn die Beseitigungspflicht besteht, bedeutet dies nicht, dass es hierzu keine Ausnahmen gibt. Hierzu später mehr.
Tierkörperbeseitigungsanlage – Abdecker Kosten
Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung sind bundesweit unabhängig geregelt und werden von den Ländern unterschiedlich hoch bemessen. Die Beiträge werden an die Tierseuchenkassen und / oder Tierkörperbeseitigungsanstalten der jeweiligen Länder entrichtet oder von diesen beglichen. Die Entgeltlisten sind bei den jeweiligen Ländern einsehbar oder werden von den Beseitigungsbetrieben auf Anfrage mitgeteilt. Dort erhalten Sie auch eine genau sowie aktuelle Auskunft über die Gebührenverordnung zur Beseitigung von Tierkörpern oder Kosten der Tierkörperbeseitigung. Die folgenden Angaben können von den aktuellen Preisen abweichen:
Baden-Württemberg:
Tierhalter aus Baden-Württemberg zahlen 25 % der entstehenden Gesamtkosten für die Tierkörperbeseitigung. Hier liegen die Kosten für einen Hund zwischen 37,00 € und 45,00 €.
Bayern:
Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung in Bayern liegen bei ca. 8,00 € pro Tier bis 100 kg zuzüglich 20,00 € je Anfahrt. Tierhalter tragen 25 % dieser Kosten.
Berlin:
Tierhalter aus Berlin müssen die Kosten für die Tierkörperbeseitigung komplett selbst tragen. Die Kosten für die Entsorgung eines Pferdes liegen bei 273,00 €.
Brandenburg:
Tierhalter aus Brandenburg zahlen für die Entsorgung von Hunden 11,00 €, Katzen 9,00 € und kleineren Haustieren 0,30 €. Pro Anfahrt werden 20,00 € berechnet.
Bremen:
Tierhalter von Haustieren aus Bremen zahlen für die Entsorgung eines Haustieres in einer Tierkörperbeseitigungsanlage grundsätzlich 10,00 €, für jeden weiteren Hund 5,00 € oder jede weitere Katze 2,00 €.
Hamburg:
Für Tierhalter von Klein- und Haustieren in Hamburg ist die Entsorgung kostenpflichtig. Die Kosten für einen Hund betragen ca. 4,00 € und für eine Katze etwa 1,00 €.
Hessen:
Tierhalter aus Hessen tragen nur einen Teil der Kosten für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Die entstehenden Kosten werden gedrittelt und auf Tierhalter, Land und Kommunen verteilt. Die Kosten für einen Hund liegen bei ca. 36,00 € + evtl. Anfahrt- und Transportkosten.
Mecklenburg-Vorpommern:
Tierhalter aus Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kosten für die Tierkörperbeseitigung komplett selbst tragen. Die Beseitigungskosten eines Pferdes liegen bei ca. 100,00 €.
Niedersachsen:
Tierhalter aus Niedersachsen zahlen 25% der Verarbeitungskosten, nicht aber die Abholung. Die Kosten für die Entsorgung einer Katze liegen bei ca. 1,00 € und für einen Hund bei ca. 5,00 €.
Nordrhein-Westfalen:
Tierhalter aus Nordrhein-Westfalen müssen die Kosten für die Tierkörperbeseitigung komplett selbst tragen. Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung eines Pferdes liegen zwischen 70,00 € und 130,00 €.
Rheinland-Pfalz:
Tierhalter aus Rheinland-Pfalz tragen ebenfalls nur einen Teil der Kosten für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Die entstehenden Kosten werden gedrittelt und auf Tierhalter, Land und Kommunen verteilt. Die entstehenden Kosten werden nach Tierart und Altersklasse gestaffelt. Derzeit beträgt der Anteil für Pferdehalter ca. 30,00 € für ein Pferd.
Saarland:
Für Tierhalter aus dem Saarland gelten dieselben Regelungen, wie für Tierhalter aus Rheinland-Pfalz. Tierhalter zahlen für die Beseitigung von Haus- und Heimtieren ca. 7,00 €, zusätzlich entstehen Anfahrt- und Transportkosten in Höhe von ca. 40,00 €.
Sachsen:
Tierbesitzer tragen für die Tierkörperbeseitigung 25 % der entstehenden Kosten, der Rest wird vom Freistaat Sachsen, den sächsischen Kommunen und der sächsischen Tierseuchenkasse getragen. Die Gebührenordnung schreibt eine Abrechnung nach Gewicht oder Stückzahl vor, außerdem entstehen Abhol- und Transportkosten sowie Kosten für sonstige Leistungen. Für Haustiere liegen die Abholkosten bei etwa 12,00 € und die Entsorgung kostet 7,00 € pro Tier.
Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt tragen Tierhalter 50 % der entstehenden Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Die Entsorgung von Heim-, Haus- und Labortieren kosten ca. 1,50 €, hinzu kommt eine Anfahrtspauschale inklusive Verwiegung, die bei etwa 26,00 € liegt.
Schleswig-Holstein:
Pferdehalter aus Schleswig-Holstein bekommen die Transportkosten über den Tierseuchenfonds erstattet, außerdem sind die Kosten für die Beseitigung beihilfefähig und können somit anteilig erstattet werden.
Thüringen:
Tierhalter in Thüringen zahlen für die Entsorgung von Haustieren einen festen Stückpreis, dieser liegt für eine Katze bei 25,00 € und für einen Hund bei 27,00 €. Es entsteht eine Anfahrtspauschale in Höhe von 24,00 €. Tierhalter tragen ein Drittel der Gesamtkosten.
Tierkörperbeseitigungsanlage – Fehlende Alternative für Groß- und Nutztiere
Gleichwohl Tierhalter eine persönliche Bindung zu ihren Tieren aufgebaut haben und Schweine oder Schafe wie Haustiere halten, gilt die Beseitigungspflicht. Auch eine Tierbestattung ist in so einem Fall ausgeschlossen, da es sich bei Schafen, Kühen und Schweinen um Schlacht- oder Nutzt- und Klauentiere handelt, die per Gesetz von einer Bestattung ausgeschlossen sind und auch nicht begraben werden dürfen. Einzige Ausnahme bilden Pferde oder Tiere dieser Gattung (Equiden). Die Bestattung von Pferden kann über einen „Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Abholung und Kremierung eines Equiden“ vom zuständigen Veterinäramt und dem betreuenden Tierarzt erteilt werden.
Tierkörperbeseitigungsanlage – Tierkörperverwertung zu Tiermehl und Tierfett
Noch heute werden Tierkörper verwertet auch wenn von der Beseitigung gesprochen wird. Die entstehenden Stoffe, hauptsächlich Fette und Mehle, werden industriell weiterverarbeitet oder als Rohstoff ausgebracht. Folgende Produkte entstehen in der Tierkörperverwertung:
Tiermehl:
Tiermehl ist ein Produkt der Tierkörperverwertung und kann als Zusatzbrennstoff in Kohlekraftwerken verwendet werden. Die Verfütterung an Wiederkäuer ist seit 1994 EU-weit verboten und seit 2001 auf Nutztiere ausgeweitet. Tiermehl wird zur Futtermittelherstellung für Heimtiere, Pelz- und Zootiere verwendet. Ausschließlich Produkte der Kategorie 3 sind zulässig für die Herstellung von Futtermitteln. Die Verfütterung an Fische ist ebenfalls gestattet.
Fleischmehl:
Fleischmehl, ebenfalls ein Produkt der Tierkörperverwertung, zumeist aus Rohwaren der Kategorie 2 und 3, wird aufgrund seines Stickstoff- und Phosphorgehalts als organischer NP-Dünger verwendet.
Tierfett:
Tierfett vom Abdecker findet seine Verwendung in der Chemie-Industrie, kann zu Schmierfett oder Biodiesel weiterverarbeitet werden.
Fleischknochenmehl:
Fleischknochenmehl unterscheidet sich von Tiermehl durch seinen höheren Knochenanteil. Fleischknochenmehl wird beispielsweise als mineralisches Ergänzungsmittel für Hunde und Katzen verwendet.
Futterknochenschrot:
Futterknochenschrot kommt als Mineralstoffträger zum Einsatz.
Tierkohle:
Auch Tierkohle ist ein Produkt der Tierkörperverwertung und wurde früher zu Aktivkohle weiterverarbeitet. Heute kommt Tierkohle für die Herstellung von Schwarzpulver zum Einsatz.
Biogas:
Biogas wird durch die Vergärung von Schlachtabfällen in Biogasanlagen gewonnen.
Tierbestattung – Eine würdevolle Alternative für Haustiere, Kleintiere und Pferde
Tierhalter entscheiden sich immer häufiger gegen die Tierkörperbeseitigung und bewusst für eine Tierbestattung, sofern diese möglich ist. Hunde-, Katzen- und Pferdehalter möchten einen geeigneten Rahmen für den Abschied von ihrem geliebten Tier schaffen. Zeit zur Trauer bleibt nur selten, wenn man sich um organisatorische Aufgaben kümmern muss, auch aus diesem Grund wird die Tierbestattung immer häufiger in Anspruch genommen, da Tierbestatter Tierhaltern viele Aufgaben abnehmen und einfühlsam auf dem Weg der Trauer begleiten.
Tierbestattung – Vorschriften
Halter von Kleintieren oder Haustieren sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Tiere an eine Tierkörperbeseitigungsanlage zu übergeben. Wenn Tierhalter nicht den Wunsch äußeren, ihre verstorbenen Tiere bestatten zu wollen, übergeben Tierärzte die Tiere an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, da diese der Entsorgungspflicht unterliegen. Die Beerdigung eines toten Tieres im eigenen Garten ist ein gängiger Weg des Abschiedes. Nicht jede Ortschaft oder jeder Kreis erteilt die Erlaubnis zur Beisetzung im eignen Garten. Für die Beerdigung von Nutz- und Schlachttieren gilt ein generelles Verbot. Informieren Sie sich bitte vorab in Ihrer Gemeinde, ob die Erdbestattung Ihres Tieres zulässig ist.
Generell gilt:
- Im Wasserschutzgebiet strengstens untersagt
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung notwendig
- Tiefe des Grabes beachten: mind. 50 cm Erde über dem toten Tier
- Grab muss min. 1 m von öffentlichen Wegen entfernt sein
- Witterung bedenken: ist der Boden gefroren?
Alternativ besteht die Möglichkeit das Haustier einäschern zu lassen und die Asche samt Urne im eigenen Garten beizusetzen.
Tierbestattung – Ausnahmeregelung für Pferde (Equide)
Seit Dezember 2017 ist die Bestattung und Einäscherung von Pferden in Deutschland zulässig. Mit der Gesetzesänderung haben auch Pferdehalter die Möglichkeit, sich in Würde von ihrem Tier zu verabschieden. Voraussetzung für die Bestattung ist, dass das Pferd an keiner anzeigepflichtigen Tierseuche litt und die Ausnahmegenehmigung vom Gesetz zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte erteilt wurde.
Tierbestattung – Kleintierkrematorium und Pferdekrematorium
Haustiere oder Kleintiere können im sogenannten Kleintierkrematorium eingeäschert werden. Für Pferde sind größere Ofenanlagen notwendig, wodurch diese in eigens erbauten Pferdekrematorien eingeäschert werden. Der Sammelbegriff lautet: Tierkrematorien.
Abdecker – Häufige Fragen und Antworten
Im Folgenden möchten wir die häufigsten Fragen zum Thema Abdecker beantworten:
Kann ein totes Pferd platzen?
Der Gärungsprozess im Darm eines Pferdes füllt seinen Bauchraum mit Gasen, die den Körper aufblähen. Wird das Pferd nicht rechtzeitig abtransportiert und ist zusätzlich warmen Temperaturen ausgesetzt, droht die Bauchdecke aufzureißen oder gar zu platzen. Durch das Anschneiden oder die Punktion des Darms kann so eine Situation verhindert werden, dies sollte allerdings von einer veterinärmedizinisch geschulten Person kontrolliert und durchgeführt werden.
Was kostet es ein Pferd zu entsorgen?
Die Kosten für die Entsorgung eines Pferdes in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt fallen unterschiedlich hoch aus und hängen von der Regelung der jeweiligen Länder ab. Die Entgelte hängen entweder vom Gewicht des Pferdes, der der Stückzahl und / oder der Risiko-Kategorie des Pferdes ab. Die Kosten schwanken in der Regel zwischen 5,00 € und 300,00 €.
Wo bringe ich mein totes Tier hin?
Sollten Sie sich in der Situation befinden und ein Tier beim Abdecker abgeben müssen, informieren Sie sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Veterinäramt Ihres Kreises. Sollten Sie sich für die Bestattung Ihres geliebten Tieres entscheiden, finden Sie über die Onlinesuche sicher schnell einen vertrauenswürdigen Tierbestatter in Ihrer Nähe. Unsere Postleitzahlensuche ermöglicht es Ihnen einfach die zuständige Filiale für Ihren Wohnort zu finden. In der schweren Zeit stehen wir immer schnell und kompetent an Ihrer Seite. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr.
Kommentare (7)
Alwin Herrmann, Hauptstr. Falkenhagen 7, 16928 Pritzwalk
am 23.07.2022Ich habe ein Schaf das im Sterben liegt.
Was kostet die Tierkörperbeseitigung im Rosengarten Falkenhagen.
ROSENGARTEN-Tierbestattung
am 25.07.2022Sehr geehrter Herr Herrmann,
in diesem Beitrag haben wir lediglich über die Tierkörperbeseitigung informiert, wir bieten diese aber nicht an. In unseren Tierkrematorien kremieren wir Haustiere und Pferde, Schafe dürfen wir leider nicht kremieren.
Roland Meisolle
am 07.12.2022da mein hund schon 18 jahre alt ist und einen grossen tumor hatt , muss ich mich wohl damit befassen ihn einschläfern zulassen , nun frage ich mich was wird mit ihm dann und was kostet mich das
ROSENGARTEN-Tierbestattung
am 14.02.2023Sehr geehrter Herr Meisolle,
wir wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit. Bedauerlicherweise können wir Ihnen nicht die genauen Kosten für die Euthanasie nennen. Sollten Sie sich für die Feuerbestattung entscheiden, hängen die Kosten von diversen Faktoren ab. Auf unserer Preise-Seite erfahren Sie mehr über die Kosten unserer Dienstleistung (https://www.rosengarten-tierbestattung.de/preise/). Wir hoffen, dass Sie dennoch viele schöne Momente mit Ihrem geliebten Hunde verbringen können. Sollten Sie uns brauchen, werden wir für Sie da sein.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Liebe Grüße
Ihr ROSENGARTEN-Team
Anonymikus
am 20.12.2023Ist es möglich ein schon im Erdreich eingegrabenes (ca. 4 Jahre) Tier bzw. dessen Überreste im Nachhinein einäschern zu lassen?
ROSENGARTEN-Tierbestattung
am 20.12.2023Sehr geehrter Anonymikus,
nach vier Jahren wird es uns leider nicht mehr möglich sein, den Körper des verstorbenen Tieres einzuäschern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ROSENGARTEN-Team
Mia Schneider
am 14.10.2024Wie bitte? Pferde können platzen? Das ist furchtbar.
Wenn mein Pferd sterben würde, dann hätte ich es bestimmt nicht bei Ihnen abgegeben, es sei denn es könnte sofort kremiert werden. Die Vorstellung, dass das geliebte Pferd in einem Kühlhaus aufbewahrt wird, ist nicht zu ertragen. Und die Kosten! Eine Bekannte von mir hat da ihr Pferd verbrennen lassen und sie musste erst die Rechnung bezahlen und solange sie nicht gezahlt hat (sie war in einem emotionalen Ausnahmesituation weil das Pferd plötzlich aufgrund von einer Kolik ganz unerwartet verstorben ist), wurde es auch nicht eingeäschert und lag dann fast 2 Wochen lang in der Kühlung. Unmöglich. Das ist kein würdevoller Abschied.