Hundesteuer und Katzensteuer – Alles Wissenswerte
- Hundesteuer und Katzensteuer – Alles Wissenswerte
- Was ist die Hundesteuer?
- Hundesteuer anmelden - Wo und wie melde ich meinen Hund an?
- Warum muss man in Deutschland Hundesteuer zahlen?
- Hundesteuer Tabelle Bundesländer
- Wann ist die Hundesteuer fällig?
- Wo zahlt man in Deutschland keine Hundesteuer - Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?
- Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
- Hundesteuer Abmelden - Was passiert mit der Hundesteuer, wenn der Hund gestorben ist?
- Warum gibt es keine Katzensteuer in Deutschland?
Hundesteuer und Katzensteuer – Alles Wissenswerte
Die Hundesteuer in Deutschland, ein fester Bestandteil kommunaler Abgaben, hat eine lange Geschichte und unterliegt verschiedenen Regelungen und Sätzen, die sich je nach Bundesland und Gemeinde unterscheiden.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Hundesteuer und ihre Anwendung, sowie eine Betrachtung der Frage, warum es keine vergleichbare Steuer für Katzen gibt.
Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine Steuer, die von deutschen Städten und Gemeinden auf die Haltung von Hunden erhoben wird. Sie gehört zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern. Mit der Hundesteuer verfolgen die Kommunen vor allem ordnungspolitische Ziele. Die Steuer soll unter anderem dazu beitragen, die Anzahl der Hunde zu begrenzen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Bundesländer. Diese verpflichten die Kommunen zur Erhebung der Steuer oder ermächtigen sie hierzu.
Die Hundesteuer hat eine lange Tradition. Bereits im 16. Jahrhundert sind in Deutschland Abgaben für Hunde belegt, die unter Begriffen wie "Hundekorn" oder "Bede" erhoben wurden. Im 19. Jahrhundert führten die deutschen Einzelstaaten dann moderne Hundesteuern hauptsächlich aus polizeilichen Gründen ein.
Heutzutage ist die Hundesteuer eine reine Kommunalsteuer. Die Städte und Gemeinden haben das Recht, sie zu erheben und die Steuereinnahmen zu behalten. Die Steuerhöhe kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
Hundesteuer anmelden - Wo und wie melde ich meinen Hund an?
Wenn Sie sich einen Welpen zugelegt haben, muss dieser spätestens mit Vollendung des 3. Lebensmonats für die Hundesteuer angemeldet werden. Bei älteren Hunden beträgt die Frist in der Regel 2 bis 4 Wochen nach dem Erwerb.
Für die Anmeldung sind Hundehalter verantwortlich. Diese erfolgt in der Regel bei der Verwaltung der jeweiligen Gemeinde, meist beim örtlichen Rathaus. Mittlerweile bieten viele Städte und Gemeinden auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung über die kommunale Homepage an.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und müssen folgende Angaben machen:
- Persönliche Daten (Name, Adresse)
- Das Wurfdatum des Hundes
- Das Anschaffungsdatum bzw. Datum des Zulaufs
- Bei Zuzug mit Hund: Das Umzugsdatum
- Name und Rasse des Hundes
- Hundesteuermarken-Nummer
Nach der Anmeldung erhalten Halter einen Steuerbescheid. Die Höhe der jährlichen Steuer ist von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und beträgt mindestens 60 Euro, maximal 1200 Euro. Teilweise gelten Ermäßigungen für bestimmte Hunderassen und -nutzungen.
Sobald Sie Ihren Hund angemeldet haben, wird Ihnen ein Steuerbescheid zugestellt. Zusätzlich erhalten Hundehalter in vielen Gemeinden eine Hundesteuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung gut sichtbar tragen muss. Diese Marke dient als Nachweis der Entrichtung der Hundesteuer und ist häufig kostenlos.
Warum muss man in Deutschland Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie wurde schon im 19. Jahrhundert mit der Begründung eingeführt, dass Hundehaltung zusätzliche Kosten für die Gemeinden verursacht. Beispielsweise durch die Bereitstellung von Hundeauslaufplätzen und die Beseitigung von Hundekot in öffentlichen Anlagen. Heutzutage dient die Hundesteuer den Gemeinden weiterhin zur Deckung dieser Kosten. Vielerorts fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer auch in die Finanzierung von Tierheimen. Das Gesetz erlaubt es den Gemeinden, diese Einnahmen frei in den Bereichen ihrer Wahl zu verwenden.
Hundesteuer Tabelle Bundesländer
Die Entscheidung darüber, ob in einer Kommune Deutschlands eine Hundesteuer erhoben wird und wie hoch diese ist, obliegt jeder Kommune selbst gemäß dem für sie geltenden Hundesteuergesetz. Bei der Berechnung der Hundesteuer gibt es einige grundlegende Mechanismen. Zentral ist, dass die Steuer meist nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde gestaffelt ist. Für den ersten Hund fällt typischerweise ein Basissatz an, der etwa bei 50 bis 186 Euro pro Jahr liegt. Sobald ein zweiter oder gar dritter Hund im Haushalt lebt, erhöht sich der Steuersatz entsprechend.
Weiterhin richtet sich die Höhe der Hundesteuer nach der Art bzw. Rasse des Hundes. Für Listenhunde oder sog. Kampfhunde werden oft deutlich höhere Sätze fällig – nicht selten das Fünf- bis Sechsfache des Basissatzes. Dies soll einer Verbreitung dieser als gefährlich eingestuften Hunderassen entgegenwirken. Umgekehrt gibt es für bestimmte Hunde wie Blindenhunde auch Steuerbefreiungen.
Insgesamt nutzen Städte und Gemeinden die Gestaltung der Hundesteuer also gezielt, um die Anzahl und Zusammensetzung der Hundepopulation zu steuern. Die Steuersätze in Städten liegen deswegen meist deutlich höher als auf dem Land.
Hundesteuer Tabelle der einzelnen Bundesländer:
Bundesland | Erster Hund | Zweiter Hund | Weitere Hunde |
Baden-Württemberg | 108 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
Bayern | 100 Euro | 100 Euro | 100 Euro |
Berlin | 120 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
Brandenburg | 108 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
Bremen | 150 Euro | 150 Euro | 150 Euro |
Hamburg | 90 Euro | 90 Euro | 90 Euro |
Hessen | 180 Euro | 180 Euro | 180 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 108 Euro | 200 Euro | 350 Euro |
Niedersachsen | 150 Euro | 276 Euro | 276 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 96 Euro | 150 Euro | 180 Euro |
Rheinland-Pfalz | 186 Euro | 216 Euro | 216 Euro |
Saarland | 120 Euro | 168 Euro | 168 Euro |
Sachsen | 108 Euro | 144 Euro | 144 Euro |
Sachsen-Anhalt | 96 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
Schleswig-Holstein | 126 Euro | 177 Euro | 213 Euro |
Thüringen | 108 Euro | 132 Euro | 156 Euro |
Hinweis: Diese Daten sind als Anhaltspunkte zu verstehen und können variieren.
Wann ist die Hundesteuer fällig?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die einmal jährlich zu entrichten ist. Der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung fällig wird, ist dabei nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern obliegt den jeweiligen Gemeinden und Städten. Oft orientiert sich die Fälligkeit der Hundesteuer an den Abrechnungszeiträumen anderer kommunaler Steuern und Abgaben. Besonders verbreitet ist eine Aufteilung der Jahressteuer in vierteljährliche oder halbjährliche Teilbeträge, die dann jeweils zu Quartals- oder Halbjahresbeginn zu zahlen sind. Vereinzelt erheben Gemeinden die Hundesteuer aber auch in einem jährlichen Betrag, der dann meist zu Beginn des Kalenderjahres fällig wird.
Die Höhe der von Hundehaltern zuentrichtenden Hundesteuer hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- Ist die Rasse des Hundes relevant, da für manche Rassen wie Listenhunde oder Kampfhunde höhere Steuersätze festgelegt sind.
- Spielt der Wohnsitz und damit die ansässige Gemeinde eine Rolle, da jede Kommune die Hundesteuersätze eigenständig festlegt.
- Ist die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Hunde entscheidend, da die Hundesteuer meist nach Anzahl der Hunde gestaffelt ist und die Sätze für jeden weiteren Hund ansteigen.
Wo zahlt man in Deutschland keine Hundesteuer - Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?
Selbst wenn Ihre Gemeinde grundsätzlich eine Hundesteuer erhebt, gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen Hunde von der Zahlung befreit sind oder zumindest eine Steuerermäßigung erhalten. Dies betrifft sogenannte Arbeits- oder Assistenzhunde, die regelmäßig für spezielle Aufgaben eingesetzt werden. Hierunter fallen beispielsweise Blindenführhunde, Therapiehunde, Hütehunde, Rettungshunde sowie Diensthunde der Polizei und des Zolls. Auch Jagd- oder Zuchthunde für gewerbliche Zwecke können eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten. Voraussetzung ist jedoch der eindeutige Nachweis der Qualifikation und des Einsatzzwecks des Hundes.
Weitere Ausnahmen für eine Hundesteuer sind unter anderem:
- Für Hunde aus dem Tierheim fällt in den ersten 12 Monaten nach der Adoption oft keine Steuer an. Dies ist allerdings eine Entscheidung der einzelnen Gemeinden.
- Welpen sind in der Regel für die ersten Lebensmonate steuerbefreit. Die genaue Altersgrenze ist unterschiedlich geregelt.
- Manche Gemeinden sehen zudem Steuervergünstigungen für Hunde vor, die eine Prüfung als Therapiehund oder ähnliches abgelegt haben.
- Wer einen Hundeführerschein nachweisen kann oder seinen Hund einen Wesenstest absolvieren ließ, zahlt ebenfalls häufig weniger Steuern. Damit soll die Haltung von sozialverträglichen und gut erzogenen Hunden belohnt werden. Viele Gemeinden bieten nach einem solchen qualifizierten Nachweis bis zu 50 % Ermäßigung auf die Hundesteuer.
- Auch für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es Vergünstigungen. Halter, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vorweisen können, sind oft von der Steuer befreit.
Die Regeln zur Hundesteuer sind also nicht einheitlich geregelt, sondern können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Hundehalter sollten sich daher über die konkreten Vorschriften bei ihrer Stadt oder Gemeinde informieren, um Ausnahmen und Vergünstigungen prüfen zu können.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Hundesteuer anmelden ist in Deutschland gesetzlich Vorgeschrieben. Wird ein Hund nicht fristgerecht nach dem Kauf oder der Adoption bei der zuständigen Behörde der Gemeinde oder Stadt angemeldet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Viele Gemeinden sehen in ihren Satzungen vor, dass nicht angemeldete Hunde mit einem Bußgeld belegt werden können. Dieses variiert in der Regel zwischen 50 und 500 Euro je nach Schwere des Vergehens. Mitunter wird auch ein Zwangsgeld fällig, wenn die Anmeldung auch nach einer Ermahnung nicht nachgeholt wird.
Neben den Bußgeldern entsteht durch eine fehlende Anmeldung auch ein Steuerschaden. Sobald ein Hund in einem Haushalt gehalten wird, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der Hundesteuer. Ohne Anmeldung bleibt diese aus und wird nachfordert. Zusätzlich fallen für die Zeit ohne Anmeldung Säumniszuschläge an.
Hundehalter sollten ihre Vierbeiner also unbedingt fristgerecht anmelden, um hohe Bußgelder und eine Nachzahlung samt Zuschlägen zu vermeiden. Bei der Anmeldung sind in der Regel eine gültige Tollwutimpfung sowie eine Registrierung und Kennzeichnung des Tieres nachzuweisen.
Hundesteuer Abmelden - Was passiert mit der Hundesteuer, wenn der Hund gestorben ist?
Wenn Sie umziehen, muss die Hundesteuer abgemeldet und am neuen Wohnort wieder angemeldet werden. Auch wenn es nicht mehr möglich ist, den Hund zu halten und er abgegeben werden muss, sind Angaben zum Übernehmer erforderlich und die Abmeldung ist notwendig.
Ebenso besteht eine Verpflichtung zur Abmeldung von der Hundesteuer, wenn der Hund langfristig entweicht oder stirbt. Im Falle einer Einschläferung müssen den Abmeldeunterlagen zur Hundesteuer in der Regel entsprechende Nachweise beigefügt werden. Die Abmeldung erfolgt, wie die Anmeldung, bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.
Wenn ein Hund aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall verstirbt, bietet die ROSENGARTEN-Tierbestattung eine würdevolle und persönliche Bestattung für Haustiere an. Bundesweit sind wir für Tierhalter in dieser schweren Zeit da. Sollte die Entscheidung für eine Tierbestattung schon frühzeitg getroffen werden, bieten wir eine Bestattungsvorsorge für Haustiere und Pferde an, um sich für den Zeitpunkt des Abschieds finanziell und organisatorisch abzusichern.
Warum gibt es keine Katzensteuer in Deutschland?
In Deutschland gibt es derzeit keine Katzensteuer, und es sind auch keine Pläne bekannt, diese einzuführen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen gibt es praktische Schwierigkeiten bei der Kontrolle und Identifikation von Katzen, besonders bei Hauskatzen, die auch als Freigänger leben. Diese Herausforderungen bei der Erfassung und Durchsetzung einer Steuer machen die Einführung einer Katzensteuer problematisch.
Hinzu kommen historische Gründe. In der Vergangenheit wurden Katzen hauptsächlich als Nutztiere betrachtet, die in Höfen und Stallungen Mäuse und anderes Ungeziefer fingen. Diese Rolle als nützliche Helfer führte dazu, dass sie nicht als Luxustiere angesehen wurden, was bei Hunden der Fall war. Daher wurde für Katzen historisch keine Steuer erhoben.
Es bestehen auch Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes. Die Befürchtung, dass die Einführung einer Katzensteuer dazu führen könnte, dass Besitzer ihre Tiere aussetzen, um der Steuer zu entgehen, ist ein ernsthaftes Anliegen. Ein solches Szenario würde zu einer Zunahme verwilderter und unkastrierter Katzen führen, was unter anderem negative Auswirkungen auf die Vogelpopulationen haben könnte.
Anstatt einer allgemeinen Katzensteuer wählen viele Kommunen andere Maßnahmen wie Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Katzen, um die Population herrenloser Katzen zu kontrollieren. Diese Maßnahmen gelten als effektiver und zielgerichteter im Vergleich zu einer pauschalen Steuer.
Kommentare (2)
Dieter
am 11.09.2024Ich finde es okey
Cyrano
am 15.09.2024Katzen schaden den Singvögeln in schlimmster Weise. Haben wir nicht schon immer weniger von ihnen? Ein einfache Anordnung, nämlich das Tragen eines Halsbandes mit Glöckchen, wäre schon sehr hilfreich. Zum andren besuchen Katzen gerne die manigfachen Sandspielkästen um ihr Geschäft zu verrichten. Aber offensichtlich stört dies ja niemanden. Leider wird man als Hundehalter eher angefeindet. Dabei habe ich einen netten und leinenführigen Hund, den ich nicht als Luxus sondern als Freund bezeichnen würde. Sollte ein Freund ein Luxux sein? Eventuell ist es an der Zeit mittelalterliche Ansichten zu den Akten zu legen. Welche heutzutage gut genährte Sofa- Katze geht noch auf Rattenjagdt. Und das müssen dann auch eher die Terrier bewältigen! Also..
Katzensteuer für Luxuskatzen und weg mit dem Mittelalter. Wir schreiben das Jahr 2024!!!